
Fachrichtung Seefahrt
Die Fachrichtung Seefahrt vermittelt fundierte Kenntnisse in Schiffsführung, Navigation,maritimen Betrieb und Sicherheitsvorschriften sowie im Umgang mit moderner Schiffstechnik. Sie bereitet gezielt auf praktische Tätigkeiten vor, von der Fahrtplanung und Manövrierung bis zur Wartung und Organisation auf See.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer
- den Ausbildungsberuf Schiffsmechanikerin oder Schiffsmechaniker und Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Schulabschluss erworben hat
oder
- einen Beruf in der Metall- oder Elektrotechnik und eine Seefahrt von 12 Monaten im Maschinendienst nachweisen kann
oder
- eine nach Landesrecht geregelte seefahrtsbezogene Ausbildung sowie eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als technische/r Offiziersassistent/in erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Fachschule Seefahrt vermittelt Kenntnisse zur Durchführung von Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im technischen Schiffsdienst. Die Ausbildung bereitet auf die praktischen Tätigkeiten, wie Reparaturen und Wartungen im Maschinen- und Anlagenbereich vor und lehrt die Sicherheitsvorschriften auf einem Schiff.
Abschluss:
Staatlich geprüfter Techniker / staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional in Technik)
Durch das Ablegen zusätzlicher Prüfungen kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Perspektive:
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule kann eine Berufstätigkeit in der mittleren Leitungsebene von Unternehmen aufgenommen werden.
Außerdem berechtigt dieser Abschluss zu einem Studium an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis:
Für Bewerber, die nicht durch Dritte gefördert werden, ist die Ausbildung kostenlos und kann durch BAföG unterstützt werden.
- NAUTISCHE WACHOFFIZIERIN/ NAUTISCHER WACHOFFIZIER I (NWO) auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete
- NAUTISCHE WACHOFFIZIERIN/ NAUTISCHER WACHOFFIZIER II (NWO500) auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 BRZ, küstennahe Fahrt
- NAUTISCHE KAPITÄNIN/ NAUTISCHER KAPITÄN (NK100) auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 BRZ.
- SCHIFFSMASCHINISTIN/ SCHIFFSMASCHINIST (SMA) auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 kW
