
Fachrichtung Seefahrt
Die Fachrichtung Elektrotechnik vermittelt fundierte Kenntnisse in elektrischen und elektronischen Systemen sowie in deren Planung, Aufbau und Steuerung. Sie bereitet gezielt auf praktische Tätigkeiten vor, von der Installation und Wartung bis zur Entwicklung und Automatisierung technischer Anlagen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer
- den Ausbildungsberuf Schiffsmechanikerin oder Schiffsmechaniker und Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss erworben hat
oder
- einen Beruf in der Metall- oder Elektrotechnik und eine Seefahrt von 12 Monaten im Maschinendienst nachweisen kann
oder
- einer nach Landesrecht geregelten seefahrtsbezogenen Ausbildung und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer Offiziersassistentin oder technischer Offiziersassistent
Die Fachschule Seefahrt vermittelt Kenntnisse zur Durchführung von Planungs-. Führungs- und Überwachungsaufgaben im technischen Schiffsdienst. Die Ausbildung bereitet auf die praktischen Tätigkeiten, wie Reparaturen und Wartungen im Machinen- und Anlagenbereich vor und lehrt die Sicherheitsvorschriften auf einem Schiff.
Abschluss:
Staatlich geprüfter Techniker / staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor of Professional in Technik)
Durch das Ablegen zusätzlicher Prüfungen kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Perspektive:
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule kann eine Berufstätigkeit in der mittleren Leitungsebene von Unternehmen aufgenommen werden.
Außerdem berechtigt dieser Abschluss zu einem Studium an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis:
Für Bewerber, die nicht durch Dritte gefördert werden, ist die Ausbildung kostenlos und kann durch BAföG unterstützt werden.
- NAUTISCHE WACHOFFIZIERIN/ NAUTISCHER WACHOFFIZIER I (NWO) auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete
- NAUTISCHE WACHOFFIZIERIN/ NAUTISCHER WACHOFFIZIER II (NWO500) auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 BRZ, küstennahe Fahrt
- NAUTISCHE KAPITÄNIN/ NAUTISCHER KAPITÄN (NK100) auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 BRZ.
- SCHIFFSMASCHINISTIN/ SCHIFFSMASCHINIST (SMA) auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 kW
